Chemnitz

Rechtsanwalt Frank


Rechtsanwalt Frank studierte in der Zeit von 1991-1996 Rechtswissenschaften in Halle/ Saale. Seinen Referendardienst absolvierte er in der Zeit von 1996-1998. 1999 wurde er zur Anwaltschaft zugelassen. Bevor Rechtsanwalt Frank am 01.01.01. seine eigene Kanzlei gründete, leitete er das Chemnitzer Büro der überörtlichen Sozietät Franke, Graap, Lauterbach.

Seit 2005 ist Rechtsanwalt Frank Fachanwalt im Strafrecht. Er ist Mitglied des DAV, des örtlichen Anwaltvereins und der ARGE Strafrecht im DAV.

Rechtsanwalt Frank engagiert sich gesellschaftlich stark. Er ist Vorstandsmitglied seiner Kirchgemeinde.

Seine Tätigkeitsschwerpunkte sind Strafrecht, Familienrecht und Arbeitsrecht.

Korrespondenzsprachen: Deutsch, Russisch

Ihr Rechtsanwalt für Strafrecht, Familienrecht, Arbeitsrecht und Verkehrsrecht! Rechtsanwalt ist eine Berufsbezeichnung für einen juristischen Beistand. Rechtsanwalt Hermann Frank vertritt Sie gern im Strafrecht! Rechtsanwälte haben die Aufgabe, ihren Auftraggeber mit rechtsstaatlichen Mitteln zu seinem Recht zu verhelfen. Ein Rechtsanwalt, der in einem bestimmten Rechtsgebiet über besondere theoretische und praktische Erfahrungen verfügt, kann von der für ihn zuständigen Rechtsanwaltskammer die Erlaubnis zum Führen eines Titels zb. "Fachanwalt für Strafrecht" erhalten. Kanzlei Frank, Kompetenzen im Strafrecht, Familienrecht, Arbeitsrecht und Verkehrsrecht in Chemnitz!
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