Asyl- und Ausländerrecht

Das Ausländerrecht ist vor allem im Aufenthaltsgesetz vom 1. Januar 2005 geregelt. Das Gesetz wurde eingeführt, um die Zuwanderung von Menschen zu steuern, die aus wirtschaftlichen und arbeitsmarktpolitischen Gründen in Deutschland erwünscht sind. Gleichzeitig wird die Aufnahme aus humanitären Gründen (z.B. Asyl) geregelt.

Den Behörden steht oftmals ein großer Handlungsspielraum zu. Gleichzeitig ist die politische Tendenz eher gegen Zuwanderung gerichtet. Daher müssen Betroffene meist um ihre Rechte kämpfen. Dies spiegelt sich wider bei Problemen der Abschiebung und Ausweisung, aber auch bei Verfahren, die Familienzusammenführungen oder Befristungen der Ausweisung beinhalten.

Den teilweise ohnmächtigen ausländische Mitbürger stehen wir beratend im Visaverfahren und bei der Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis bis hin zum Verfahren vor dem Verwaltungsgericht zur Seite.