Kompetenzen

Arbeitsrecht

Die vertragliche Beziehung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ist oft sensibel.

Wir gestalten für Sie diese vertragliche Verbindung. Wir beraten Sie in Fragen der Sozialauswahl und des Interessenausgleichs im Falle der personellen Anpassung.

Aber wir prüfen auch umgekehrt, ob die Sozialauswahl, die zu Ihren Lasten getroffen wurde, zutreffend vorgenommen ist. Dazu vertreten wir Sie im Kündigungsschutzverfahren vor dem Arbeitsgericht und helfen Ihnen der wirtschaftlichen Dominanz Ihres Arbeitgebers Sachargumente entgegenzusetzten, um Ihre berechtigten Interessen zu schützen.