Autokauf/ Gewährleistungsrecht
Wenn der Freude über den neuen Gebrauchten die Ernüchterung folgt, stellt sich immer wieder die Frage, ob Sie als Verbraucher gegenüber dem gewerblichen Verkäufer einen Anspruch auf Gewährleistung haben, sei es Mangelbeseitigung, oder gar Rückabwicklung des Vertrages.
Wir beraten Sie zu Fragen der Mangelfeststellung und unterstützen Sie sowohl im gerichtlichen Beweissicherungsverfahren, also auch bei der Durchsetzung des berechtigen Rückabwicklungsanspruches. Haben Sie das Fahrzeug als Verbraucher erworben und zeigt sich ein Mangel innerhalb der ersten 12 Monate nach dem Kauf, streitet die gesetzliche Beweislastumkehr für Sie; der gewerbliche Verkäufer muss beweisen, dass der Mangel zum Zeitpunkt des Verkaufs noch nicht vorhanden war.
Ist das Fahrzeug wegen dem Mangel nicht mehr fahrtauglich, steht Ihnen ggf. ein Anspruch auf Nutzungsausfall oder Schadenersatz für eine Ersatzbeschaffung zu.
Sehen Sie sich umgekehrt als gewerblicher Verkäufer unberechtigten Forderungen zur Mängelbeseitigung ausgesetzt, dann wenden Sie sich an uns. Denn nicht jede Schwäche eines gebrauchten Fahrzeugs ist ein Mangel der Kaufsache. Der Käufer kann kein neuwertiges Fahrzeug zum Preis eines Gebrauchten erwarten.
