Ordnungswidrigkeitenrecht
Die Verteidigung gegen den Vorwurf einer Ordnungswidrigkeit hatte jahrelang den Charme einer Sportwette im rechtstaatlichen Hinterzimmer. Geschwindigkeitsverstöße als sportliche Herausforderung an die Verteidigung, die technischen Fehler des Messverfahrens zu entlarven, enden nicht selten mit einem anerkennenden Nicken des Richters, der sich zu einer Einstellung, oder gar zu einem Freispruch genötigt sieht.
Selbst bei Geschwindigkeitsüberschreitungen von mehr als 70 km/h innerorts muss kein Betroffener mit Presse im Gerichtssaal und bloßstellender Berichterstattung rechnen, die die bürgerliche Existenz gefährdet.
Das änderte sich mit Verstößen gegen die Coronaschutzverordnungen; Hausdurchsuchungen, Handschellen und Presseberichte mit Namensnennung von Unternehmern ließen dem Bußgeldverfahren die Bedeutung eines politischen Verfahrens zukommen. Einige Betroffene fanden tatsächlich aus politischen Gründen keinen Verteidiger, der bereit war, ihren Fall zu übernehmen.
Ähnlich ist der Umgang in Umweltverfahren. Bußgelder gegen Unternehmen im fünfstelligen Bereich und Betriebsschließungen wegen der Beweislastumkehr im anschließenden Verwaltungsverfahren haben weitgehende wirtschaftlich Konsequenzen für die Betroffenen. Rechtsanwalt Hermann Frank verteidigt nicht nur in Verkehrsordnungswidrigkeiten erfolgreich; er vertritt Sie auch bei Vorwürfen wegen des vorgeblichen Verstoßes gegen das Immissionsschutzgesetz, gegen das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz, gegen Lärmschutzverordnungen, aber auch wegen des Vorwurfs eines vorgeblichen Verstoßes gegen Hygienevorschriften (nicht nur im Gastronomiegewerbe).
